
Immer wieder wird man im Alltag mit Rechtsfragen konfrontiert. Wir wollen Ihnen mit kleinen Aufsätzen ein wenig helfen, etwas besser Bescheid zu wissen. Bitte beachten Sie, dass die Aufsätze immer "nach bestem Wissen und Gewissen" erstellt sind, wir selbstverständlich aber keine Haftung für die inhalte übernehmen können.
Die Dokumente müssen Sie bitte bei uns anfordern. Schicken Sie uns ein kurzes Mail an ra@joachimschwede.de und nennen Sie uns den Titel des Aufsatzes. Dann lassen wir Ihnen diesen als PDF-Datei zukommen, selbstverständlich kostenlos. Diese können Sie dann leicht mit ACROBAT READER öffnen. Sollten Sie das Programm nicht haben, können Sie es bei www.adobe,de kostenlos downloaden
Grundlagenwissen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung im System der gesetzlichen Sozialversicherung ist groß: Allein im Jahr 1999 waren dort 58 Millionen Menschen versichert, die Einnahmen der Versicherungsträger betrugen DM 26,25 Milliarden, mit denen die Folgen von ca. 1,6 Millionen Arbeitsunfällen und etwa 20.500 neu anerkannten Berufskrankheiten (Zahlen jeweils für 1998) abgefedert werden mussten. Die vordringlichste Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung bzw. ihrer Träger, der Berufsgenossenschaften, ist jedoch die Verhütung von Unfällen und Krankheiten.
Die Gesetzliche Unfallversicherung schützt als einer der Zweige des Gesamtversicherungssystems "Sozialversicherung" (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) vor den Risiken "Unfall am Arbeitsplatz" (und auf dem Weg dahin bzw. zurück) und Berufskrankheit. Die Bedeutung dieses Versicherungszweiges ist groß und die Aufgaben, die hier von den Versicherungsträgern, den Berufsgenossenschaften, den Unternehmern als Mitgliedern der Versicherung und den Arbeitnehmern als den letztlich Versicherten erbracht werden müssen, dürfen nicht unterschätzt werden.
Diesen Aufsatz bestellen: Bitte per Mail an ra@joachimschwede.de
Berufskrankheiten
Was ist eine Berufskrankheit? § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII regelt, dass Berufskrankheiten, die Krankheiten sind, die der Gesetzgeber in der Berufskrankheitenliste der Berufskrankheitenverordnung (BKV) geregelt hat und die dadurch entstehen, dass der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum gefährdenden Einwirkungen ausgesetzt war, denen er üblicherweise nicht ausgesetzt ist.
Diesen Aufsatz bestellen: Bitte per Mail an ra@joachimschwede.de
|